Den Familienstart finanziell besser absichern
Der Deutsche Caritasverband will mit diesem Vorschlag vor allem Geringverdienern neue Spielräume schaffen, für ihr Kinder da zu sein. Generell müssten alle Eltern – unabhängig von ihrem Einkommen – die Möglichkeit haben, ihre Erwerbstätigkeit und die Kinderbetreuung nach eigenen Vorstellungen aufzuteilen.
Um das zu ermöglichen, schlägt der Deutsche Caritasverband vor, das bestehende Elterngeld mit dem Betreuungsgeld zu einem einkommensunabhängigen Familienleistungsausgleich weiterzuentwickeln. Diese Familienleistung soll 300 Euro monatlich betragen und für alle Eltern drei Jahre lang gezahlt werden – unabhängig davon, ob sie eine öffentlich geförderte Kinderbetreuung in Anspruch nehmen oder nicht.
Die Eltern sollten die gesamte Summe auch auf ein Jahr verteilen können, so dass monatlich etwa 900 Euro ausgezahlt werden. Das entspricht in etwa dem heutigen durchschnittlichen Elterngeldanspruch erwerbstätiger Eltern. Damit wären Familien freier zu entscheiden, wann und wie viel Erwerbstätigkeit gut für sie ist.
Um eine sozial gerechtere Verteilung der Förderung zu realisieren, dürfte das neue Elterngeld in Höhe von bis zu 300 Euro monatlich nicht auf SGB II (Hartz IV)- und SGB XII-Leistungen angerechnet werden. Es dürfe auch keine Rolle spielen, ob die Eltern zuvor erwerbstätig waren oder nicht.